Wohnen

 

Die Cafeteria

DAS WOHNZIMMER DES ROSENBLICKS

Großzügig, hell und einladend präsentiert sich unsere Cafeteria im Rosenblick. Sie ist für unsere Senioren ein zweites „Wohnzimmer“, in dem gelacht, geplaudert und gefeiert wird. Hier nehmen unsere Bewohner gemeinsame Mahlzeiten ein und treffen sich auf einen gemeinsamen Plausch bei einer Tasse Kaffee oder Tee.

TREFFPUNKT FÜR JUNG UND ALT

Unsere Cafeteria ist ein Anziehungspunkt für Jung und Alt. Mit großer Begeisterung besuchen auch insbesondere die Bewohner der angrenzenden barrierefreien Wohnungen unsere Cafeteria und genießen hier das reichhaltige Kuchen- und Tortenangebot am Nachmittag. Dadurch entsteht ein regelmäßiger Austausch zwischen unseren Bewohnern des Rosenblicks und den Menschen aus der Region Peine.

Für besondere Feierlichkeiten, wie Sommerfeste oder Tanz-Tee-Veranstaltungen, lassen sich die gläsernen Flügeltüren des angrenzenden Raumes öffnen und vergrößern die Cafeteria in einen großzügigen und einladenden Gemeinschaftsraum. Hier gibt es ausreichend Platz für die verschiedensten Feierlichkeiten.

DAS KAFFEEHAUS IM ROSENBLICK PEINE

In warmen Café-Tönen gestrichen lädt das Kaffeehaus integriert in das Seniorenzentrum Rosenblick Peine zum gemeinsamen Verweilen ein. Das Kaffeehaus ist speziell für externe Besucher der Region Peine geöffnet (Mo bis So jeweils von 08:00 -19:00 Uhr) und bietet neben einem reichhaltigen Frühstücksangebot vor allem köstliche, selbstgebackene Torten und saisonale Kuchen unserer Konditorin an.
Das Kaffeehaus kann für private Feierlichkeiten und Feste gemietet werden. Für genauere Informationen zur Vermietung der Räumlichkeiten wenden Sie sich bitte an Frau Claudia Kauschke.

Hier finden Sie die Bankettmappe des Kaffeehauses.

Pflegen

 

 

PFLEGEGRADE UND NEUER PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF

Fünf Pflegegrade ersetzen seit dem 1. Januar 2017 die bisherigen drei Pflegestufen. Sie ermöglichen es, Art und Umfang der Leistungen der Pflegeversicherung unabhängig von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen auf die jeweiligen individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse abzustimmen.

Die Pflegegrade orientieren sich an der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Der Pflegegrad wird mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt. Die fünf Pflegegrade sind abgestuft: von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen (Pflegegrad 5). Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die einen spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen, können aus pflegefachlichen Gründen dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn die erforderliche Gesamtpunktzahl nicht erreicht wird.
(Quelle: https://www.pflegestaerkungsgesetz.de)

WIE IST DAS NEUE BEGUTACHTUNGSINSTRUMENT AUFGEBAUT? WAS GENAU WIRD BEGUTACHTET?

Der Gutachter oder die Gutachterin wird nach dem neuen Begutachtungsinstrument folgende Lebensbereiche – sie werden auch „Module“ genannt – näher betrachten:

Mobilität: (körperliche Beweglichkeit, zum Beispiel morgens aufstehen vom Bett und ins Badezimmer gehen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen)
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (verstehen und reden: zum Beispiel Orientierung über Ort und Zeit, Sachverhalte und begreifen, erkennen von Risiken, andere Menschen im Gespräch verstehen)
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zum Beispiel Unruhe in der Nacht oder Ängste und Aggressionen, die für sich und andere belastend sind, Abwehr pflegerischer Maßnahmen)
Selbstversorgung (zum Beispiel sich selbstständig waschen und ankleiden, essen und trinken, selbständige Benutzung der Toilette)
Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (zum Beispiel die Fähigkeit haben die Medikamente selbst einnehmen zu können, die Blutzuckermessung selbst durchzuführen und deuten zu können oder gut mit einer Prothese oder dem Rollator zurecht zu kommen, den Arzt selbständig aufsuchen zu können)
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (zum Beispiel die Fähigkeit haben den Tagesablauf selbständig zu gestalten, mit anderen Menschen in direkten Kontakte zu treten oder die Skatrunde ohne Hilfe zu besuchen)
Die Module 7 und 8, außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung, runden das Begutachtungsverfahren ab.

Diese beiden Module fließen nicht in die Berechnung des Pflegegrades ein, weil die Selbstständigkeit in diesen Bereichen schon in den anderen Kriterien abgebildet ist. Die Auswertung dieser Module gibt jedoch wichtige Hinweise für die Versorgungs- und Pflegeplanung.

(Quelle: https://www.pflegestaerkungsgesetz.de)

UNSER ANGEBOT

Wenn ältere oder kranke Menschen im familiären Umfeld gepflegt werden, kann es auch hier ab und an zu einem Bedarf an externer Pflegeunterstützung kommen. Wenn beispielsweise die Angehörigen vereisen oder selbst krankheitsbedingt die Pflege nicht mehr in vollem Umfang leisten können. Im Bedarfsfall können bis maximal 28 Tage oder Pflegeleistungen im Wert von 1550 € abgerufen werden.

KURZZEITPFLEGE

Viele Pflegebedürftige (im Sinne des Rechts der Pflegeversicherung) sind nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Diese haben einen Anspruch auf 1.612 Euro für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 4 Wochen. Ab dem 1. Januar 2015 wird gesetzlich klargestellt, dass der im Kalenderjahr bestehende, noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag für Verhinderungspflege auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann. Dadurch kann der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege maximal verdoppelt werden; parallel kann auch die Zeit für die Inanspruchnahme von 4 auf bis zu 8 Wochen ausgeweitet werden. Der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Verhinderungspflege angerechnet.

VERHINDERUNGSPFLEGE

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege. Ab dem 1. Januar 2015 ist eine Ersatzpflege bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr möglich. Außerdem kann bis zu 50% des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 Euro) künftig zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Verhinderungspflege kann dadurch auf max. 150% des bisherigen Betrages ausgeweitet werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet.

DIE „EINGESTREUTE“ KURZPFLEGE

Im Rosenblick Peine bieten wir die sogenannte „eingestreute“ Kurzzeitpflege an. Das bedeutet konkret, dass wir bei Bedarf vakante Plätze der vollstationären Pflege an Kurzzeitpflege-Bewohner vergeben. Unsere hoch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind rund um die Uhr für Sie da. Unterstützt werden sie dabei von hauseigenen Ergotherapeuten, sowie externen Physiotherapeuten und Logopäden, die – je nach Bedarf – Therapien und aufbauendes Training anbieten, um vorhandene Kräfte und Fähigkeiten zu erhalten und zu fördern.

Therapieren

Neben der engen Zusammenarbeit mit externen Therapeuten aus den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie oder auch Wundmanagement, bieten auch unsere speziell geschulten Mitarbeiter therapeutische Angebote an.

Begleiten

AKTIV UND MOBIL BIS INS HOHE ALTER

Ältere Menschen sind heutzutage länger aktiv und mobil. Damit verändern sich auch die Ansprüche an Freizeitgestaltung und Lebensgewohnheiten. Für uns, dem Team des Rosenblicks, ist es daher selbstverständlich, auf die Bedürfnisse der Menschen einzugehen und in all unseren Angeboten im Rosenblick Peine bestmöglich umzusetzen.

Wir bieten unseren Senioren ein umfangreiches Freizeitangebot, um die körperliche und geistige Fitness nachhaltig zu aktivieren. Um die „grauen Zellen“ zu mobilisieren, veranstalten wir regelmäßiges Gedächtnistraining, Sing- und Muszierstunden oder veranstalten Skatrunden und Handarbeitsnachmittage.

Ein buntes Programm aus Gymnastikstunden, Kegeln oder Sturzpräventionsrunden sorgt dafür, dass die körperliche Fitness unserer Senioren so lange wie möglich erhalten bleibt.